Pflegegrade 1 bis 5: Leistungen und Beträge im Überblick
Welche Leistungen stehen bei welchem Pflegegrad zu? Die komplette Übersicht mit Tabellen, Punktesystem und Beispielen aus dem Pflegealltag.

Herr Aydın aus Altona pflegt seinen Vater seit einigen Monaten und hat gerade den Bescheid mit dem Pflegegrad 3 erhalten. Doch was heißt das jetzt konkret – wie viel Pflegegeld steht ihm zu, welche Sachleistungen kann er nutzen, und ändert sich das bei Pflegegrad 4 noch einmal deutlich? Solche Fragen erreichen uns regelmäßig, weil das System der fünf Pflegegrade auf den ersten Blick unübersichtlich wirkt.
Dabei lohnt es sich, die Unterschiede zu kennen, um alle Ansprüche vollständig auszuschöpfen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die Pflegegrade 1 bis 5, die jeweiligen Leistungen und worauf Sie bei der Beantragung achten sollten.
Was bedeutet ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad drückt aus, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Grundlage ist ein Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst, das sechs Lebensbereiche bewertet – von der Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur Selbstversorgung. Wie der Antrag dafür in Hamburg konkret abläuft, beschreiben wir ausführlich in Pflegegrad beantragen in Hamburg: Ablauf, Fristen, Checkliste.
Gesetzliche Grundlage
Die Pflegegrade und zugehörigen Leistungen sind im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Die vollständigen Regelungen finden Sie unter gesetze-im-internet.de/sgb_11.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Jeder Pflegegrad steht für einen bestimmten Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
- 1AntragFormlos bei der Pflegekasse stellen
- 2BegutachtungMedizinischer Dienst prüft sechs Lebensbereiche
- 3EinstufungPflegegrad 1 bis 5 wird festgelegt
- 4LeistungenPflegegeld, Sachleistungen oder Kombination
Tabelle: Leistungen nach Pflegegrad (Richtwerte)
Hinweis zu Beträgen
Die folgenden Beträge sind Richtwerte und können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Die aktuell gültigen Beträge finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Pflegesachleistung/Monat | Entlastungsbetrag/Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | keine Sachleistung | 125 € |
| Pflegegrad 2 | ca. 332 € | ca. 761 € | 125 € |
| Pflegegrad 3 | ca. 573 € | ca. 1.432 € | 125 € |
| Pflegegrad 4 | ca. 765 € | ca. 1.778 € | 125 € |
| Pflegegrad 5 | ca. 947 € | ca. 2.200 € | 125 € |
Diese Werte dienen der Orientierung. Ob Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination aus beidem für Ihre Situation sinnvoller ist, lesen Sie in unserem Vergleich Pflegegeld, Sachleistung oder Kombileistung: Was lohnt sich?.
Pflegegrad 1: Der Einstieg
Pflegegrad 1 wird häufig übersehen, da hier kein klassisches Pflegegeld gezahlt wird. Trotzdem stehen Betroffenen wichtige Leistungen zu, allen voran der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der zum Beispiel für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote genutzt werden kann. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag Entlastungsbetrag 125 Euro richtig nutzen.
Pflegegrad 2 und 3: Der Alltag braucht mehr Unterstützung
Ab Pflegegrad 2 stehen sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen zur Verfügung. Viele Familien entscheiden sich hier für eine Kombination: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die körperbezogene Pflege, während Angehörige zusätzlich Pflegegeld für die eigene Unterstützung erhalten. Was ein solcher Pflegedienst in Hamburg kostet, erklären wir in Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Hamburg?.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht vergessen
Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen. Mehr dazu in Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Pflegegrad 4 und 5: Umfassende Unterstützung notwendig
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist die Selbstständigkeit stark eingeschränkt, häufig liegt zusätzlich eine fortgeschrittene Demenz oder eine schwere körperliche Erkrankung vor. Hier sind neben höheren Geld- und Sachleistungen oft auch Hilfsmittel, ein behindertengerechter Wohnungsumbau und intensivere pflegerische Betreuung notwendig. Bei Demenzerkrankungen lohnt sich zusätzlich ein Blick in unseren Ratgeber Demenz zuhause pflegen: Tipps für Angehörige.
Weitere Leistungen unabhängig vom Pflegegrad
Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es zusätzliche Ansprüche, die viele Familien nicht kennen:
- Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1
- Verhinderungspflege: Kostenübernahme, wenn die pflegende Person verhindert ist
- Kurzzeitpflege: zeitlich begrenzte stationäre Unterbringung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: zum Beispiel Pflegebetten oder Verbrauchsmaterialien
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für barrierefreie Umbauten
Gerade nach einer Krankenhausentlassung müssen viele dieser Leistungen schnell organisiert werden. Unser Beitrag Krankenhausentlassung: Was jetzt zu tun ist begleitet Sie durch diese oft hektische Phase.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Medizinische Dienst (medizinischerdienst.de) bewertet den Grad der Selbstständigkeit in einem Punktesystem über sechs Module. Je mehr Unterstützung im Alltag benötigt wird, desto höher fällt die Einstufung aus. Wichtig ist: Nicht die Diagnose allein zählt, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.
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Pflegegrade insgesamt|6
Höherstufung beantragen
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Der Ablauf entspricht dem Erstantrag: formloser Antrag bei der Pflegekasse, erneute Begutachtung, neuer Bescheid. Auch hierbei unterstützen die Pflegestützpunkte in Hamburg, eine Übersicht bietet hamburg.de/pflege.
Vor der erneuten Begutachtung
- Veränderungen im Alltag seit der letzten Begutachtung notieren
- Neue Diagnosen und Arztberichte bereithalten
- Medikationsänderungen dokumentieren
- Konkrete Beispiele für zusätzlichen Unterstützungsbedarf nennen
Beratung nutzen
Unabhängige Beratung erhalten Sie unter anderem beim Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung sowie auf der Plattform wege-zur-pflege.de. Als Pflegedienst Helfende Hände beraten wir Familien in Winterhude, Niendorf und ganz Hamburg zusätzlich persönlich zu den passenden Leistungen für den jeweiligen Pflegegrad.
Häufige Fragen
Kann sich der Pflegegrad wieder verringern?
Ja, bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands kann die Pflegekasse eine erneute Begutachtung veranlassen, die auch zu einer niedrigeren Einstufung führen kann.
Werden Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig gezahlt?
Beide Leistungen können anteilig kombiniert werden, das nennt man Kombinationsleistung. Wie das genau funktioniert, erklären wir in Pflegegeld, Sachleistung oder Kombileistung: Was lohnt sich?.
Gibt es Unterschiede zwischen den Pflegegraden bei der Kurzzeitpflege?
Der grundsätzliche Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets kann sich je nach Pflegegrad und genutzten Leistungen unterscheiden.
Wie oft kann ich eine Höherstufung beantragen?
Grundsätzlich jederzeit, wenn sich der Unterstützungsbedarf erkennbar verändert hat. Es gibt keine feste Wartezeit zwischen zwei Anträgen.
Was passiert mit nicht genutzten Sachleistungsbeträgen?
Ein Teil des nicht ausgeschöpften Sachleistungsbetrags kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden.
Persönliche Beratung für Ihre Situation
Jede Pflegesituation ist individuell – deshalb lohnt sich eine persönliche Beratung, um alle Ansprüche vollständig zu nutzen. Das Team von Pflegedienst Helfende Hände steht Ihnen mit über 20 Jahren Erfahrung zur Seite. Rufen Sie uns unter 040 55 00 41 01 an oder kontaktieren Sie uns online – wir sind 24/7 erreichbar.
Passende Beiträge
Weiterlesen im Ratgeber von Pflegedienst Helfende Hände aus Hamburg:
- Nach dem Krankenhaus: Überleitungspflege Schritt für Schritt
- Pflegegrad beantragen in Hamburg: Ablauf, Fristen, Checkliste
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfach erklärt
- Barrierefrei wohnen: Umbau, Hilfsmittel und Zuschüsse
- 100 Jahre Leben – Sprüche zum 100. Geburtstag
- Sprüche für Oma – die schönsten Glückwünsche


